Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Cleantec Consult UG (haftungsbeschränkt), Marienstraße 8, 73257 Köngen — nachfolgend „Cleantec Consult UG“ genannt.
Stand 1/2025 vom 22.01.2025
Geltung
Diese Bedingungen gelten sowohl gegenüber Privatpersonen als auch gegenüber Unternehmern sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Abweichenden Bedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Vertragspartners, wird ausdrücklich widersprochen. Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung werden die Bedingungen auch ohne ausdrücklichen Hinweis Bestandteil jedes Vertrages.
1.Vertragsgrundlage
Ein Vertrag zwischen den Parteien kommt ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. Entgegenstehende Vereinbarungen bedürfen einer individuellen schriftlichen Vereinbarung.
2.Vor-Ort-Termine, Angebote, Preise, Vertragsabschluss
(1) Werden vereinbarte Vor-Ort-Termine ohne rechtzeitige Absage (24 Stunden vorher) nicht eingehalten, wird eine pauschale Ausfallgebühr von 150 € netto sowie 60 Cent pro gefahrenem Kilometer fällig.
(2) Sämtliche angegebenen Preise sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, bis zur Erstellung unserer Auftragsbestätigung freibleibend und unverbindlich, gegebenenfalls zuzüglich Liefer- und Versandkosten.
(3) Individuell erarbeitete Angebote behalten 14 Tage ihre Gültigkeit, sofern im Angebot nichts anderes bestätigt ist; sonstige Angebote sind freibleibend.
(4) Ein Vertrag kommt durch fristgerechte Annahme eines schriftlichen Angebots, durch schriftliche Auftragsbestätigung bzw. Rechnungsstellung oder spätestens durch Lieferung der Ware zustande. Bei bestehendem Widerrufsrecht löst die Cleantec Consult UG verbindliche Bestellungen bei Zulieferern erst nach Ablauf der Widerrufsfrist aus.
(5) Hinsichtlich Abbildungen und Beschreibungen in Werbematerialien behält sich die Cleantec Consult UG handelsübliche Abweichungen vor. Maßgeblich sind im Zweifel nur ausdrückliche schriftliche Erklärungen über die Übernahme einer Garantie.
(6) Bei Festpreisbindung steht der Cleantec Consult UG ein Leistungsverweigerungsrecht zu, sollte sich die Zahlungsfähigkeit des Kunden nach Vertragsschluss wesentlich verschlechtern.
3.Vertriebspartner und Handelsvertreter („selbständige Unternehmer“)
(1) Zur Erbringung von Vermittlungsleistungen bedient sich die Cleantec Consult UG teilweise freier Vertriebspartner und Handelsvertreter. Keiner dieser selbständigen Unternehmer ist berechtigt, verpflichtende Erklärungen abzugeben oder nicht autorisierte Aussagen zu Produkteigenschaften zu treffen.
(2) Es besteht keinerlei Inkasso- oder Vertretungsvollmacht. Schuldbefreiende Zahlungen sind ausschließlich auf die in der jeweiligen Rechnung benannte Bankverbindung zu leisten. Für Schäden durch selbständige Unternehmer haftet die Cleantec Consult UG nicht, sofern sie diese nicht nachweislich aktiv verursacht hat.
4.Widerrufsrecht
(1) Ist der Kunde privater Verbraucher, kann er seine Vertragserklärungen innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Der Widerruf ist zu richten an: Cleantec Consult UG, Marienstraße 8, 73257 Köngen, kontakt@cleantec-consult.de.
(2) Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren; gegebenenfalls ist Wertersatz zu leisten. Der Kunde trägt die Kosten der Rücksendung, wenn die Ware der bestellten entspricht und der Bestellwert 40,00 € nicht übersteigt.
(3) Das Widerrufsrecht gilt nicht für Waren, die nach Kundenspezifikation konfiguriert oder angefertigt wurden.
(4) Ein Stornierungsrecht besteht grundsätzlich nicht. Aus Kulanz kann ein solches gegen pauschalierte Bearbeitungskosten und Schadenersatz in Höhe von 30 % der Auftragssumme eingeräumt werden. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens gestattet.
5.Lieferzeiten, Lieferverzug, Versand, Gefahrtragung
(1) Lieferungen erfolgen ab Lager bzw. Sitz der Cleantec Consult UG oder der jeweiligen Hersteller/Großhändler auf Rechnung des Kunden.
(2) Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich fixiert wurden. Ist nichts anderes vereinbart, gilt Lieferung nach Zahlungseingang.
(3) Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet die Cleantec Consult UG nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen der Verzögerung ist die Haftung auf 5 % (Schadenersatz neben der Leistung) bzw. 10 % (statt der Leistung) des Lieferwertes begrenzt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(4) Lieferfristen verlängern sich angemessen bei höherer Gewalt oder nicht zu vertretenden Hindernissen. Ein Beschaffungsrisiko wird nicht übernommen.
(5)–(8) Teillieferungen sind zulässig. Bei vereinbartem Versand geht die Gefahr auf den Kunden über; auf Wunsch wird die Ware auf seine Rechnung versichert. Bei vom Kunden veranlasster Verzögerung kann ein Lagergeld von 2,5 % pro Monat, höchstens 10 %, berechnet werden.
6.Gewährleistung und Haftung
(1) Die Cleantec Consult UG haftet lediglich als Zwischenhändler im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Gewährleistungsansprüche und Garantien der Hersteller werden nicht übernommen; ohne Rechtspflicht wickeln wir derartige Ansprüche jedoch gerne für den Kunden ab.
(2) Für nicht schriftlich bestätigte Aussagen selbständiger Vertriebspartner und Handelsvertreter wird nicht gehaftet. Diese besitzen zu keiner Zeit Inkassovollmacht.
(3) Kauft ein Kunde direkt aus dem Bestand eines Handelsvertreters und zahlt gegen dessen Rechnung, besteht kein direkter Anspruch gegenüber der Cleantec Consult UG, sondern nur gegenüber dem jeweiligen Handelsvertreter.
7.Zahlungsbedingungen
(1) Die Zahlung ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, im Voraus fällig und umgehend nach Rechnungsstellung zu leisten. Der Kunde kommt fünf Werktage nach Fälligkeit in Verzug.
(2) Rechnungen gelten als anerkannt, wenn ihnen nicht innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum schriftlich mit Begründung widersprochen wird.
(3) Bei Zahlungsverzug können Zinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz berechnet werden. Bei Rücktritt können pauschalierte Bearbeitungskosten/Schadenersatz von 50 % der Auftragssumme (bei Sonderbauteilen 60 % des Bruttopreises) geltend gemacht werden; dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens gestattet.
(4) Ausschließlich die Cleantec Consult UG ist berechtigt, Zahlungsbestimmungen hinsichtlich älterer Verbindlichkeiten vorzunehmen.
8.Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen behält sich die Cleantec Consult UG das Eigentum an der Ware vor. Endkunden dürfen die Ware bis zur vollständigen Bezahlung nicht installieren, in Betrieb nehmen oder verbrauchen.
(2) Bei Pfändung oder Beschlagnahme durch Dritte hat der Kunde den Eigentumsvorbehalt bekannt zu geben und die Cleantec Consult UG unverzüglich zu unterrichten.
(3)–(4) Vorbehaltsware darf im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußert werden; Forderungen daraus werden zur Sicherheit abgetreten. Bei Pflichtverletzungen, insbesondere Zahlungsverzug, kann die Herausgabe verlangt werden.
9.Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort für Zahlungen ist der Sitz der Cleantec Consult UG.
(2) Es gilt deutsches Recht.
(3) Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand das für den Geschäftssitz der Cleantec Consult UG zuständige Gericht. Abweichungen sind im gegenseitigen Einvernehmen möglich.
10.Sonstiges
(1) Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die ihr rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.
(2) Daten des Kunden, die den Geschäftsverkehr betreffen, werden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert.
Köngen, den 22.01.2025
